August 18, 2010
zak in einer Dachgenossenschaft, so könnten...
...die Überlegungen aussehen. Hie berichtet Brigitte Becker aus den Erfahrungen von Hamburg, die dort und in Schleswig-Holstein gemacht wurden (gekürzt aus dem Sonderheft der Zeitschrift für Selbstorganisation, Nov 2006):
Die Organisationsform der Traeger- oder Dachgenossenschaft bedeutet, dass es als Traegerstruktur eine Genossenschaft gibt, unter deren Dach verschiedene Projekte organisiert sind, die je nach Modell unterschiedlich weitgehende Selbstverwaltungsrechte an "ihren" Projekten besitzen.
Die Dachgenossenschaft ist bzw. wird meistens Eigentuemerin (oder Erbpachtnehmerin) der Grundstuecke, die bebaut werden bzw. der jeweiligen Gebaeude, die die Hausgemeinschaften bewohnen. Die Mitglieder der Projekte organisieren sich ueblicherweise als Verein (e.V.) oder als Gesellschaft buergerlichen Rechts (GbR) und treten als Gruppe oder als Einzelpersonen (oder beides) der Dachgenossenschaft bei. Vertreter der einzelnen Hausprojekte sind in den Gremien der Genossenschaft (Vorstand und Aufsichtsrat) vertreten...
... Ein anderer Weg ist die Projektentwicklung von aussen. Der Planungsprozess wird von der Projektgruppe initiiert. Er wird von ihr auf eigenes Risiko bis zum Zeitpunkt des Ankaufs eines Grundstuecks und der Organisation der Finanzierung organisatorisch und finanziell getragen und umgesetzt. In diesem Fall, findet die Projektentwicklung ausserhalb der Genossenschaft statt. Die Genossenschaft tritt dann zum Zeitpunkt "X" (bei Grundstueckskauf, Abschluss der Darlehensvertraege oder zum Baubeginn) in die von der Gruppe geschlossenen Vertraege und Verpflichtungen ein. Die Projektgruppenmitglieder treten einzeln (und/oder als GbR oder Verein) in die Genossenschaft als Mitglieder ein und verpflichten sich zur Uebernahme von Genossenschaftsanteilen oder Mieterdarlehen in Hoehe des von ihnen zu leistenden Eigenanteils fuer die Finanzierung ihres Projekts.
Bei Bezug des Hauses schliesst die Dachgenossenschaft oftmals Nutzungsvertraege mit der gesamten Nutzergruppe (GbR oder Verein). Diese vergibt Einzelnutzungsvertraege dann an ihre Mitglieder. Die Genossenschaft kann aber auch Einzelnutzungsvertraege mit den Mitgliedern abschliessen. Je nach Vereinbarung werden weitgehende Verpflichtungen und Rechte der Bewirtschaftung und Belegung an die Bewohnergruppen uebertragen oder beim Dach behalten.
(Jürgen)